Schulausschusssitzung 25-2-2016

education-908512_1280

[responsivevoice_button voice=”Deutsch Female” buttontext=”Klicken zum Vorlesen”]

Die eingangs der Sitzung vermeldeten Zahlen zu den Eingangsklassen der weiterführenden Schulen überraschten in Teilen. So wird es im Schuljahr 2016/2017 4 Eingangsklassen am Gymnasium Thomaeum, 2 am Luise-von-Duesberg-Gymnsasium sowie 6 an der Städtische Gesamtschule Kempen geben. Gewisse Wellenbewegungen sind schon immer festzustellen, jedoch in den aktuellen Anmeldezahlen deutlich.

Wie in allen anderen Fachausschüssen, so befasste sich auch der Schulausschuss mit dem Haushaltsentwurf der Verwaltung. „Die Schulen werden in den nächsten Jahren im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen.“ so Bürgermeister Rübo in seiner Haushaltsrede. Dies spiegelt sich für 2016 mit etwa 1.8 Millionen Euro für Sanierung der Schulgebäude, einer Machbarkeitsstudie bzw. Analyse der Gebäude und den ersten Schritten in die Ertüchtigung der Gesamtschule im Bereich Barrierefreiheit wieder. Eine Machbarkeitsstudie zum Thema Aufzüge wurde, wie in der letzten Schulausschusssitzung von allen Fraktionen beschlossen, eingebracht und auf den weiteren Weg gebracht, obwohl der Zeitraum zum Studium der Unterlagen denkbar knapp war, die Studie wurde über eine Tischvorlage eingebracht. Die Gelder für zwei Aufzüge sollen noch in den Haushalt aufgenommen werden. Was hierzu auch in 2016 zu bemerken ist, es gibt scheinbar Einigkeit zum Haushalt. Ein Trugschluss, denn wenn im Stadtrat die Abstimmung läuft stimmen wiederkehrend einige Fraktionen dagegen, wenngleich die Möglichkeit Änderungen einzubringen nicht genutzt wurde.

Anders als in den vorherigen Fachausschüssen, wurde der Bericht der GPA Nordrhein-Westfalen im Schulausschuss beraten. Ein sehr positiver Bericht für den Bereich Schulen. Kleine Verbesserungsvorschläge wurden angebracht die aber nicht von entscheidender Bedeutung sind und in anderen Teilen des Prüfberichtes, in anderem Zusammenhang, eher positiv dargestellt wurden.

Der mit Abstand spannendste Tagesordnungspunkt war die Änderung des gemäß § 46 Abs. 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen beschlossenen Allgemeinen Rahmens für die Aufnahme in die städtischen Grundschulen für das Schuljahr 2016/17. Aufgrund der Anmeldezahlen musste er abgeändert werden. Was Fraktionsübergreifend einstimmig gesehen wurde, es gibt nicht „die“ Top Lösung. Kleine Klassen wollen alle Fraktionen, nur wie man das möglichst verträglich erreicht, da unterscheiden sich die Auffassungen und die wurden in einer äußerst sachlichen Diskussion ausgetauscht. Nach dem im Ausschuss verabschiedeten Beschluss werden dem Stadtrat 3 Eingangsklassen an der Kath. Grundschule I, 6 an der Regenbogenschule, 2 an der Astrid-Lindgren-Schule, 3 an der Gemeinschaftsgrundschule St. Hubert sowie 2 an der Gemeinschaftsgrundschule Tönisberg empfohlen. Eine Lösung die nach der Ansicht von CDU und FDP das „kleinste Übel“ ist, keinen überfordert und viel Potential für eine Weiterentwicklung im Bereich der Inklusion sowie Integration bürgt.

Gar nicht übel, sehr positiv hingegen ist die Situation in der Mensa der Schulen. Nach anfänglichen Problemen hat sich nun ein System eingespielt mit dem sowohl Schüler und Lehrer, als auch Eltern, Verwaltung und der Caterer zufrieden sind. Die Zahl der Nutzer hat sich in den letzten beiden Jahren erfreulich entwickelt und befindet sich aktuell auf einem sehr guten Niveau. Eine Verlängerung des Konzessionsvertrages für das kommende Schuljahr war somit nur Formsache.

                 
AnmeldungenJahrgangs übergreifendAllgemeiner Rahmen aus 2015 Schüler je KlasseRichtwerte eingehalten:Gewünschte Anzahl Schüler je KlasseVorschlag der Verwaltung Schüler je KlasseRichtwerte eingehalten:Antrag der CDU Schüler je KlasseRichtwerte eingehalten:
Regenbogenschule6594626.5ja722.7722.7ja626.5ja
Kath.Grundschule I59229.5nein319.7229.5nein319.7ja
Astrid-Lindgren-Schule52317.3nein226.0226nein226.0ja
Gem.Grundschule St.Hubert58319.3ja319.3319.3ja319.3ja
Gem.Grundschule Tnisberg30215.0ja215.0215.0ja215.0ja
16nein1716nein16ja
Nach VO zu § 93 Abs. 2 SchulG:EingangsklassenEingangsklassenNicht umsetzbar, nur 16 möglich EingangsklassenEingangsklassen
bis zu 29 eine Klasse
30 bis 56 zwei Klassen
57 bis 81 drei Klassen

Schreibe einen Kommentar