Die Bundesregierung hat die Verdopplung der Soforthilfe zur Unterbringung von Flüchtlingen angekündigt. 1.8 Mio.€ für den Kreis Viersen. Geld, welches aufgrund der steigenden Zahl von Flüchtlingen dringend benötigt wird. Für Kempen kann das eine Unterstützung von 214968€ bedeuten, wenn die rot-grüne Landesregierung die Mittel zu 100% weiterleitet und nicht, wie in der Vergangenheit, eigene Maßnahmen finanziert oder die Mittel im Landeshaushalt versickern. Bei der ersten Bundeshilfe kamen nur etwa 50% der Bundesmittel bei den Kommunen an. Wie umschrieb es der Kämmerer der Stadt Hamm im Gespräch mit dem Landtagsabgeordneten Dr. Optendrenk so präzise, die “klebrigen Finger” der Landesregierung bei der Weiterleitung von Bundesmitteln.
Unser CDU-Bundestagsabgeordneter Uwe Schummer appellierte bereits an die nordrhein-westfälische Landesregierung, sich stärker als bisher einzubringen und am bayrischen System der Kostenerstattung für kommunale Flüchtlingsunterbringung zu orientieren. Die Bayern erstatten 100% der tatsächlichen Kosten, Rot-Grün in NRW nur etwa 20%.
- Baden-Würtenberg – einmalig 13260€ je aufgenommenem Flüchtling
- Bayern – 100%
- Berlin – Entfällt (Kostenträger ist das Land)
- Brandenburg – 9128€ Jahrespauschale
- Bremen – Entfällt (Kostenträger ist das Land)
- Hamburg – Entfällt (Kostenträger ist das Land)
- Hessen – 6251€ – 7554€ Jahrespauschale
- Mecklenburg-Vorpommern – 100%
- Niedersachsen – 6195€ Jahrespauschale
- Nordrhein-Westfalen – 20% der Aufwendungen ≈ 2500€ (bei Kosten von ca. 12500€ pro Jahr und Flüchtling)
- Rheinland-Pfalz – 6014€ Jahrespauschale
- Thüringen – 6684€ Jahrespauschale
- Saarland – 100%
- Sachsen – 7600€ Jahrespauschale
- Sachsen-Anhalt – Anteilige Kostenübernahme im Rahmen des Finanzausgleichs
- Schleswig-Holstein – Übernimmt 70% der Aufwendungen