NRW hat für 22 Kommunen im Regierungsbezirk Düsseldorf eine Mietpreisbremse festgelegt, die ab 1. Juli gilt. Das Gesetz regelt, dass in NRW-Kommunen mit einem besonders angespannten Wohnungsmarkt die Miete bei Neubelegung einer Wohnung nicht höher als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Das soll vor allem einkommensschwache Mieter schützen. Massive Mietaufschläge sollen in den teuren Ballungszentren in Nordrhein-Westfalen bald der Vergangenheit angehören, doch Kritiker fürchten, dass die Mieten langfristig sogar steigen könnten. Kempen ist entgegen erster Planungen, im Entwurf der Landesregierung waren zuerst 59 Kommunen angedacht, nicht betroffen.
Der Deutsche Mieterbund erwartet kurzfristig eine Entlastung für Menschen auf Wohnungssuche, die Eigentümerverbände hingegen warnen, dass das Gesetz die Mieten sogar in die Höhe treiben könnte.
Wie sich die Mieten nun entwickeln wird die Zukunft zeigen.
Regierungsbezirk Düsseldorf: Düsseldorf, Erkrath, Kleve, Langenfeld (Rheinland), Meerbusch, Monheim am Rhein, Neuss, Ratingen;
Regierungsbezirk Köln: Aachen, Bonn, Brühl, Frechen, Hürth, Köln, Leverkusen, Siegburg, St. Augustin, Troisdorf;
Regierungsbezirk Münster: Münster, Bocholt;
Regierungsbezirk Detmold: Bielefeld, Paderborn
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